AGB.


AGB. 

Allgemeine Geschäftsbedingung der Firma Schlosserei Kult UG.
Stand Dezember 2009

1.Lieferbedingung

§1 Ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schlosserei Kult UG.
(nachfolgend Firma genannt).

§2 Allgemeines

2.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verkaufs -, Liefer – und Dienstleistungsgeschäfte der Firma.

2.2 Abweichende, entgegenstehenden oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§3 Vertragsschluss und Angebote

3.1 Der Vertrag über die von der Firma zu erbringende Lieferung / Leistung kommt mit der Auftragsbestätigung oder Auftragsausführung durch die Firma zustande.

3.2 Von der Firma abgegebene Angebote sind freibleibend und für spätere Lieferungen nicht verbindlich. Es gilt der bei Vertragsabschluss gültige Preis. Angebote sind in der Regel 2 Wochen bindend.

3.3 Die Annahme von Aufträgen erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit.
Erteilte Aufträge sind unwiderruflich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Aufhebung eines Auftrages bedarf besonderer, schriftlicher Zustimmung.

3.4 Mitarbeiter der Firma sind nicht befugt Vereinbarungen zu treffen bzw. Zusagen abzugeben, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

§4 Preise, Liefer – und Versandkosten

4.1 Die in den Angeboten genannten Preise haben solange Gültigkeit, bis ein neues Angebot vorliegt.

4.2 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab der Firma.

4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe der Lieferung an den mit dem Transport beauftragten Unternehmen auf den Auftraggeber über.

4.4 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, trägt der Auftraggeber die Versandkosten.
Bei Lieferungen in das Ausland anfallende Zölle, Steuern, Gebühren und ähnliche sowie vom Auftraggeber gewünschte besondere Lieferabwicklung und Sonderverpackungen trägt der Auftraggeber.

§5 Lieferfristen

5.1 Lieferfristen beginnen an dem Tag, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Auftraggeber und der Firma schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt technische Klärung in allen Einzelheiten und den Eingang sämtliche vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen voraus.

5.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert wenn:

Der Firma Angaben, die für die Ausführung des Auftrages benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen oder sie der Auftraggeber nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht.Die Firma durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert wird. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von der Firma nicht zu vertretende Umstände gleich, die der Firma die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung und wesentliche Betriebsstörungen, etwa durch Zerstörung des Betriebes im Ganzen oder oder wichtigen Abteilungen.Der Auftraggeber mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug kommt, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.

§6 Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Alle Preise verstehen sich netto, ohne die in Deutschland geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.

6.2 Verpackungskosten, Leih-, Pfand – Abnutzungsgebühr für Verpackungsmaterial gehen ebenso wie die Kosten der Rücksendung des Verpackungsmaterials zu lasten des Auftraggebers.

6.3 Preise aus Angeboten können gegenüber den Rechnungsbeträgen um bis zu 10% abweichen.

6.4 Die Bezahlung erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde sofort nach Erhalt der Rechnung, durch Überweisung oder Bahrzahlung bei Abholung ohne irgendwelche Abzüge, wie Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren.

6.5 Falls nach Abschluss des Vertrages begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers entstehen oder vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, darf die Firma ihre Leistungen verweigern bis die Zahlung erbracht oder entsprechende Sicherheiten geleistet sind.

6.6 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der Firma nicht anerkannte Ansprüche des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche des angeblichen Auftraggebers nicht auf demselben Vertrag beruht, aus dem die Zahlung geschuldet wird. Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet.

6.7 Bei verspäteter Zahlung kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug.
Bei Verzug berechnet die Firma Verzugszinsen von 8% über den jeweils aktuellen Basissatz.

§7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Die von der Firma gelieferten Gegenstände bleiben das Eigentum der Firma, bis aller gegenwärtigen Ansprüche der Firma gegen den Auftraggeber, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet die Ware pfleglich zu behandeln; für Wertminderung oder Verlust haftet der Auftraggeber auch ohne Verschuldung.

7.3 Der Kunde darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde die Firma nicht nur unverzüglich davon zu benachrichtigen, sondern ihr auch alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte und Dritte sind auf das Eigentum der Firma hinzuweisen.

§8 Annullierungskosten

8.1 Tritt der Kunde unberechtigt oder die Firma wegen einer vom Kunden zu vertretenden Umstandes (insbesondere wegen Zahlungsverzuges) von einem erteilten Auftrag zurück, dran kann die Firma unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass das kein oder nur ein geringere Schaden entstanden ist, vorbehalten.

§9 Beanstandung

9.1 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Lieferung Schriftlich und spezifiziert gerügt werden.

9.2 Kosten, die der Firma durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§10 Gewährleistung

Sofern nicht ein Fall der Arglist vorliegt, verjähren der Nacherfüllungsanspruch und der Schadenersatzanspruch wegen eines Mangels innerhalb einer Frist von zwei Jahren, beginnend mit der Ablieferung der Ware beim Auftraggeber.

§11 Ausschluss von Schadenersatzansprüchen

11.1 Die Gewährleistung wird ausgeschlossen,

wenn die Ware vom Auftraggeber nicht sachgerecht gelagert, benutzt oder eingebaut wird;für natürlichen Verschleiß;bei unsachgemäßer Einwirkung auf die Ware durch den Auftraggeber oder Dritte:bei Schäden im Zusammenhang mit Reparatur oder sonstigen Arbeiten durch Dritte.

§12 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
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